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Am 1. Januar 1921, um den Bestimmungen des Versailler Vertrags zu entsprechen, verfügte die Reichswehr nur noch über 204 Geschütze 7,7 cm und 84 Haubitzen 10,5 cm. Mit Ausnahme dieser mageren Zuteilung wurde der gesamte Artilleriepark der Deutschen Armee, der am 11. November 1918 noch vorhanden war, eingezogen oder verschrottet.